Eisteichsiedlung

Interessengemeinschaft Eisteich II

Parken

Einfahrt in die Siedlung

Die Einfahrt in die Siedlung ist ausschließlich für Ladetätigkeit erlaubt.

Nach Abschluss der Ladetätigkeit sind die Fahrzeuge unverzüglich zu entfernen. Einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder) dürfen innerhalb der Siedlung nicht abgestellt werden.

Besucherparkplätze

An der Eisteichgasse befinden sich zwei ausgewiesene Besucherparkplätze.

Wichtig: Bewohner und Wohnungseigentümer dürfen diese Parkplätze nicht nutzen. Sie müssen für Besucher freigehalten werden.

Stellplatzzuteilung

Jeder Wohneinheit ist ein Tiefgaragenstellplatz zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf zusätzliche Stellplätze.

Haushalte mit mehreren Fahrzeugen oder Wohngemeinschaften müssen sich selbstständig um private Mietstellplätze in den Tiefgaragen kümmern oder nahegelegene öffentliche Parkplätze nutzen.

Rechtliche Möglichkeiten

Wohnungseigentümer können selbstständig Besitzstörungsklagen gegen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge einreichen, ohne eine Genehmigung der Verwaltung oder der Interessengemeinschaft zu benötigen.

Inoffizielle Hinweise

Gelegentlich hinterlassen einzelne Bewohner informelle Erinnerungszettel an Fahrzeugen. Diese sind keine offiziellen Mitteilungen der Verwaltung oder der Interessengemeinschaft.

Sollten Hinweise den Anschein erwecken, offiziell zu sein, melden Sie dies bitte an office@eisteichsiedlung.at.