Hausordnung
Die Haus- und Siedlungsordnung für die Eisteich II Siedlung regelt das Zusammenleben und die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen.
Wichtige Bestimmungen
Sauberkeit und Ordnung
- Wohnungen müssen in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden (regelmäßige Reinigung und Lüftung)
- Teppichklopfen und Schuhreinigung im Stiegenhaus sind verboten
- Abfall muss nach Art getrennt und in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden
- Tierhaltung ist nur mit Zustimmung aller Miteigentümer gestattet
Schädlingsbekämpfung und Schadensverhütung
- Wohnungseigentümer tragen die Kosten für Schädlingsbekämpfung bei Befall, der von ihnen verursacht wurde
- Bewohner haften für Schäden, die durch ihre Tätigkeiten verursacht werden (einschließlich Renovierungsarbeiten)
- Zerbrochene Scheiben und ähnliche Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, sind vom Verursacher zu ersetzen
Ruhezeiten
Strikte Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten:
- Nachtruhe: 22:00 - 06:00 Uhr
- Mittagsruhe: 12:00 - 15:00 Uhr
- Musikausübung darf keine unzumutbare Lärmbelästigung darstellen
- Während der Ruhezeiten ist Musikausübung verboten
Parkvorschriften
- Parken innerhalb der Schrankensysteme ist verboten
- Ladetätigkeiten erfordern, dass die Tore geschlossen bleiben
- Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf Besucherparkplätzen verstoßen gegen die ordnungsgemäße Nutzung und werden auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt
Weitere Verbote
- Satellitenschüsseln an Gebäudefassaden
- Sperrmüll in Gemeinschaftsbereichen
- Motorradfahren in den Innenhöfen
- Werbetafeln im gesamten Siedlungsbereich
Weitere Dokumente
Die vollständige Hausordnung steht als PDF zum Download zur Verfügung.